Charakter von Baugebieten erhalten!
Jülich braucht zusätzlichen Wohnraum, in den Ortschaften und in der Kernstadt. Gerade in den Dörfern gibt es noch Baulücken oder nicht mehr genutzte Gartenflächen, die sich für eine „Nachverdichtung“ eigenen.
Dabei gilt für uns: Der Charakter eines Baugebietes muss gewahrt bleiben. Wer in einer Straße wohnt, wo nur flache Einfamilienhäuser stehen, darf nicht plötzlich mit einer Aufstockung beim Nachbarn konfrontiert werden.
Solaranlagen, die in Vertrauen auf den Ist-Zustand gebaut wurden, könnten verschattet und Gärten einsehbar werden. Der subjektive Nutzwert des Grundstücks für den Eigentümer selbst kann dann sinken. Der wirtschaftliche Vorteil einer Aufstockung ist in der Regel nur für Finanzinvestoren relevant.
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes wird mit Bürgerbeteiligung und in öffentlicher Diskussion festgelegt, wie ein Baugebiet aussehen soll. Im Vertrauen auf diese Festlegungen werden dann die Grundstücke gekauft, die Menschen investieren einen großen Teil ihres Vermögens. Das verdient Vertrauensschutz.
Aus diesen Gründen haben wir im letzten Ausschuss für Planen, Umwelt, Bauen (PUB) die Anträge der UWG-JÜL zur Aufstockung im Bebauungsplan Nr. 18 „Nordstraße NEU“ und Bebauungsplan Barmen Nr. 10 „Auenweg NEU“ abgelehnt.
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